ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DIENSTLEISTER

Die vorliegenden Allgemeinen Dienstleister-Bedingungen (die "ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN") legen die Modalitäten fest, nach denen Kactus, SAS mit einem Stammkapital von 3.144,88 Euro, eingetragen im Handelsregister Paris unter der Nummer 812 350 684 und mit Sitz in 10, rue de Penthièvre, 75008 Paris, seinen Partnern eine Vermittlungsplattform zur Verfügung stellt.

Die Plattform ermöglicht es den Partnern, ihre Dienstleistungen interessierten Unternehmen anzubieten. Sie ist ausschließlich Partnern vorbehalten, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten handeln.

Jede Einrichtung eines Kontos auf der Plattform und jede Buchung von Dienstleistungen von Kactus setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung voraus.

Artikel 1 - DEFINITIONEN

Jeder Begriff, der mit einem Großbuchstaben beginnt, hat die in seiner Definition angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob er im Singular oder im Plural steht.

" KONTO": bezeichnet das vom DIENSTLEISTER oder vom KUNDEN auf der PLATTFORM eröffnete Konto, das es ihnen ermöglicht, im Falle des DIENSTLEISTERS auf die DIENSTLEISTUNGEN zuzugreifen und seine DIENSTLEISTUNGEN anzubieten, und im Falle des KUNDEN, die DIENSTLEISTUNGEN zu buchen.

" BESONDERE BEDINGUNGEN": bezeichnet die zwischen KACTUS und dem DIENSTLEISTER geschlossenen Bedingungen, die insbesondere die KACTUS als Gegenleistung für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN zustehende Vergütung definieren.

" VERTRAG": bezeichnet den Vertrag zwischen KACTUS und dem DIENSTLEISTER, der sich aus der Annahme der vorliegenden ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN und gegebenenfalls der BESONDEREN BEDINGUNGEN durch den DIENSTLEISTER ergibt.

" ANGEBOT": bezeichnet den Kostenvoranschlag für die vom KUNDEN im BUCHUNGSBEREICH ausgewählten DIENSTLEISTUNGEN, der ihm direkt vom DIENSTLEISTER zugesandt wird.

" DATEN": bezeichnet alle Informationen, Texte, Logos, Marken, Animationen, Zeichnungen und Modelle, Fotografien, Kundendaten, Hyperlinks und allgemein alle Elemente und Inhalte, die der Dienstleister auf dem DATENBLATT, das die den KUNDEN angebotenen DIENSTLEISTUNGEN beschreibt, gemäß den Modalitäten, der Form und den Bedingungen, die ihm im Rahmen der DIENSTLEISTUNGEN angeboten werden, online gestellt hat.

" PERSÖNLICHE DATEN": bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen: als identifizierbare natürliche Person wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

" BUCHUNGSRAUM": bezeichnet den virtuellen Raum, in den sich jeder Mitarbeiter des KUNDEN einloggen kann, um die Merkmale der LEISTUNGEN einzusehen und diese zu buchen.

"" DATENBLATT": bezeichnet die vollständige Beschreibung der DIENSTLEISTUNGEN, wie sie vom DIENSTLEISTER ausgefüllt wird und den KUNDEN auf der PLATTFORM zugänglich ist.

" AKTIVITÄT": bezeichnet ohne Einschränkung die Bereitstellung von Räumen, Flächen oder Unterkünften sowie die Erbringung von Veranstaltungsleistungen in Form von Animation, Übernachtung, Catering oder die Erbringung jeglicher vom Dienstleister angebotener Aktivitäten.

" KUNDE": bezeichnet jeden Gewerbetreibenden, eine natürliche Person oder eine juristische Person, die eine LEISTUNG buchen möchte, über die PLATTFORM im Rahmen der Organisation einer Veranstaltung für Firmenevents.

" PARTEIEN": bezeichnet gemeinsam KACTUS und den Dienstleister, der die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben hat.

"" PLATTFORM": bezeichnet die über die Website www.kactus.com oder eine andere von KACTUS angegebene Website oder Anwendung zugängliche Plattform, die es dem Dienstleister ermöglicht, seine LEISTUNGEN anzubieten, und einem KUNDEN, eine BUCHUNG vorzunehmen.

"" DIENSTLEISTER": bezeichnet jeden Gewerbetreibenden, natürliche Person oder juristische Person, der auf der PLATTFORM gelistet ist, um seine DIENSTLEISTUNGEN den KUNDEN anzubieten.

" DIENSTLEISTUNG ": bezeichnet jede Dienstleistung, die für die Erbringung einer AKTIVITÄT erforderlich ist, die von einem auf der PLATTFORM gelisteten Dienstleister in Verbindung mit einer von einem KUNDEN organisierten Veranstaltung angeboten wird.

" PROFIL": bezeichnet die Registerkarte des KONTOS, die die Informationen des DIENSTLEISTERS sammelt.

" BUCHUNG": bezeichnet die Buchung eines ANGEBOTES durch einen KUNDEN über die PLATTFORM.

" DIENSTLEISTUNGEN": bezeichnet die Gesamtheit der Dienstleistungen, die KACTUS dem DIENSTLEISTER zur Verfügung stellt.

Artikel 2 - Geltungsbereich

Die vorliegenden ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN haben zum Ziel, zu definieren :
  • Die Bedingungen, unter denen KACTUS den Dienstleistern die DIENSTLEISTUNGEN ;
  • Die Modalitäten der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN durch den Dienstleister ;
  • Die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die jede der PARTEIEN in dieser Umgebung hat.

Artikel 3 - VERTRAGSHIERARCHIE

Mit der Einrichtung eines KONTOS werden die vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN akzeptiert, der Dienstleister erklärt, dass er diese vollständig kennt und verzichtet folglich auf die Geltendmachung von widersprüchlichen Dokumenten und insbesondere seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für KACTUS nicht anwendbar und nicht einklagbar sind, selbst wenn KACTUS davon Kenntnis hat.

Im Verhältnis zwischen KACTUS und den DIENSTLEISTERN gelten diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle DIENSTLEISTUNGEN, die KACTUS den DIENSTLEISTERN erbringt, sowie für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN und den BESONDEREN BEDINGUNGEN haben die BESONDEREN BEDINGUNGEN Vorrang.

Diese Bestimmungen hindern den Dienstleister nicht daran, in seinen Beziehungen zu den KUNDEN seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, wenn eine solche Möglichkeit hier ausdrücklich vorgesehen ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den KUNDEN im ANGEBOT oder auf dem DATENBLATT rechtsgültig mitgeteilt worden sind.

Im Rahmen der Bereitstellung von Zahlungsdienstleistungen, die von unseren Finanzpartnern implementiert werden, stimmt der Dienstleister bei der Einrichtung eines KONTOS auch ausdrücklich zu :

Die allgemeine Bedingungen und die datenschutzpolitik der Firma Aria SAS,

Die allgemeine Bedingungen und die datenschutzpolitik der Firma Defacto.

ARTIKEL 4 - ANMELDEBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTER

4.1 Verpflichtungen des Dienstleisters

Der Dienstleister erklärt, dass er :
  • Rechtlich befugt, ein KONTO einzurichten und die DIENSTLEISTUNGEN zu erbringen, ist ;
  • Über alle Rechte verfügt, die es ihm ermöglichen, die DIENSTLEISTUNGEN zu erbringen und insbesondere, falls zutreffend, eine AKTIVITÄT anzubieten ;
  • Die Versicherungen abgeschlossen hat, die es ihm ermöglichen, die Folgen seiner zivilrechtlichen Haftung zu decken, die ihm im Zusammenhang mit den DIENSTLEISTUNGEN entstehen könnten, und dass er diese Versicherungen während seiner gesamten Präsenz auf der PLATTFORM aufrechterhalten wird;
  • Seinen gesetzlichen und sozialen Verpflichtungen in Bezug auf das Personal, das er gegebenenfalls im Rahmen der DIENSTLEISTUNGEN beschäftigt, gemäß den Bestimmungen des Artikels "Melde- und Sozialpflichten" nachkommt;
  • Stellt auf seinem PROFIL genaue und wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung ;
  • Stellt DATEN bereit, die nicht die Rechte Dritter verletzen ;
  • KACTUS unverzüglich und schriftlich Kundenfeedback über jede Änderung der am Tag seiner Anmeldung mitgeteilten Informationen und Daten zukommen lassen.

4.2 Einrichtung des KONTOS

Um die von KACTUS angebotenen DIENSTLEISTUNGEN in Anspruch nehmen zu können, muss der DIENSTLEISTER ein KONTO auf der PLATTFORM einrichten.

Um sich anzumelden, muss der Dienstleister die folgenden Informationen angeben:
  • Wenn es sich um eine natürliche Person handelt: Name, Vorname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und SIRENE-Eintragungsnummer, Identitätsnachweis ;
  • Wenn es sich um eine juristische Person handelt: Firmenname, Handelsname, Gesellschaftsform, Adresse des Firmensitzes, SIRET-Nummer, innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer, falls vorhanden, Name und Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters oder Name, Ausweisdokument und Funktion der Person, die berechtigt ist, die vorliegenden ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zu akzeptieren, sowie Telefonnummer und gültige E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters oder der Person, die berechtigt ist, die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zu akzeptieren, Liste der wirtschaftlich Berechtigten.

Der Dienstleister muss, wenn er eine juristische Person ist, eine Kopie seines K-BIS-Auszugs oder, falls nicht vorhanden, seines Kundenfeedbacks SIREN vorlegen.

Der DIENSTLEISTER muss, um seine Anmeldung abzuschließen, ein Passwort wählen, zu dessen vertraulicher Behandlung er sich verpflichtet.

Jeder Dienstleister, der Kenntnis von einer betrügerischen Verwendung seiner Benutzerkennungen und Passwörter hat, muss KACTUS so schnell wie möglich darüber informieren.

KACTUS behält sich unter allen Umständen das Recht vor, die Buchung eines Dienstleisters abzulehnen, ohne dass dem Dienstleister daraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht

4.3 Erforderliche Informationen und Unterlagen über das ANGEBOT

Bei der Anmeldung wird der Dienstleister aufgefordert, eine Reihe von Informationen über das ANGEBOT auszufüllen.

Wenn der Dienstleister den KUNDEN die Buchung einer AKTIVITÄT anbietet, muss er folgende Informationen mitteilen: Name, Art des Veranstaltungsortes / Art der Aktivität, Website, Öffnungszeiten, Öffnungstag, Standort, angebotene Räume, zugängliche Einrichtungen, erforderliche Ausrüstung, zur Verfügung gestellte Ausrüstung, -Beschreibung und alle Empfehlungen / Kontraindikationen in Bezug auf die AKTIVITÄT.

Der DIENSTLEISTER räumt KACTUS unentgeltlich das Recht ein, diese Informationen und Fotografien für die Zwecke der DIENSTLEISTUNGEN weltweit und während der gesamten Dauer des VERTRAGS anzupassen, zu vervielfältigen, darzustellen, zu nutzen und zu verwerten.

Der Dienstleister bezeichnet die Mitarbeiter, an die Anfragen nach ANGEBOTSANFORDERUNGEN gerichtet werden.

Mit der Benennung dieser Mitarbeiter erkennt der Dienstleister an, dass diese berechtigt sind, ihn gegenüber KACTUS und den KUNDEN rechtlich zu verpflichten, und dass sie insbesondere berechtigt sind, im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters ANGEBOTE auszustellen, über die PLATTFORM eingegangene BUCHUNGEN anzunehmen und sein PROFIL zu ändern.

Der Dienstleister verzichtet folglich auf alle Ansprüche gegen KACTUS in Bezug auf die Folgen der Handlungen oder Unterlassungen der von ihm benannten Mitarbeiter.

ARTIKEL 5 - DIENSTLEISTUNGEN

5.1 Beschreibung der wichtigsten DIENSTLEISTUNGEN

KACTUS bietet über die PLATTFORM Dienstleistungen zur Listung von Dienstleistungen zur Organisation von Firmenevents und zur Vermittlung zwischen Dienstleistern und KUNDEN an.

Die Bereitstellung der PLATTFORM stellt jedoch in keinem Fall eine Garantie seitens KACTUS dar, dass der Dienstleister Anfragen für ANGEBOTE und RESERVIERUNGEN über die PLATTFORM erhält.

KACTUS ist in Bezug auf die Bereitstellung der DIENSTLEISTUNGEN zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.

Die über die PLATTFORM zugänglichen DIENSTLEISTUNGEN ermöglichen dem DIENSTLEISTER insbesondere, :
  • KONTO einrichten ;
  • Auf der Website www.kactus.com eine BESCHREIBUNG der ANGEBOTE zu veröffentlichen, die er den KUNDEN anbietet;
  • Anfragen nach ANGEBOTSANFORDERUNGEN aus dem BUCHUNGSBEREICH des KUNDEN erhalten;
  • Angebote an KUNDEN übermitteln;
  • RESERVIERUNG bestätigen ;
  • KACTUS ein Mandat zur Rechnung der DIENSTLEISTUNGEN im Namen und auf Rechnung von KACTUS erteilen;
  • KACTUS einen Vollmachtgeber zu erteilen, der KACTUS ermächtigt, den Preis für das ANGEBOT in seinem Namen und auf seine Rechnung gemäß den Bestimmungen der ARTIKEL "Vollmacht zur Rechnung" und "Finanzielle Bestimmungen" einzuziehen;
  • Einen telefonisch oder per E-Mail (hello@kactus.com) erreichbaren Helpdesk nutzen, der montags bis freitags von 9:00 bis 18:30 Uhr erreichbar ist.

KACTUS kann dazu veranlasst werden, den über die PLATTFORM zwischen ihr und dem Dienstleister oder zwischen dem Dienstleister und dem KUNDEN stattfindenden elektronischen Austausch für die Zwecke der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN zu speichern.

Eventuell im Austausch enthaltene persönliche Daten werden gemäß den in datenschutzrichtlinie genannten Bestimmungen behandelt.

5.2 Buchung der DIENSTLEISTUNGEN durch den KUNDEN

Beim Zugang zum BUCHUNGSBEREICH können die KUNDEN die verschiedenen angebotenen DIENSTLEISTUNGEN, ihre Merkmale und insbesondere die folgenden Elemente einsehen, die vom DIENSTLEISTER auf jedem DATENBLATT eindeutig angegeben werden müssen:
  • Art des Angebots ;
  • Standort;
  • Verfügbarkeit ;
  • Raumorganisation (Terrasse, Balkon, Anzahl der Zimmer usw.) ;
  • Inklusive Ausstattung (Fernseher, Kaffeemaschine, Küche, Anzahl der Stühle, etc.) ;
  • Anzahl der akzeptierten Teilnehmer ;
  • Art der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen ;
  • Zeitplan / Uhrzeit ;
  • Mögliche Dauer der Buchung ;
  • Bestimmte spezifische Bedingungen für die Buchung (Mindestanzahl der Teilnehmer, Mindestdauer der Buchung usw.) ;
  • Besondere Bedingungen (Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und -fristen, bei Stornierung eventuell rückforderbarer Teil des Preises usw.) ;
  • Preis und Art der Preisberechnung in Bezug auf die LEISTUNGEN (Pauschalpreis, Zeitplan / Uhrzeit, Tagespreis, Halbtagespreis, Preisnachlass bei kumulierter Bestellung von LEISTUNGEN usw.).

Um eine DIENSTLEISTUNG zu beantragen, wählt der KUNDE (i) die gewünschten Eigenschaften der DIENSTLEISTUNGEN und (ii) die von ihm benötigten Besonderheiten direkt aus dem BUCHUNGSBEREICH aus.

Nachdem die Anfrage für ein ANGEBOT im BUCHUNGSBEREICH gestellt wurde, verfügt der Dienstleister über einen durchschnittlichen Zeitraum von vierundzwanzig (24) bis zweiundsiebzig (72) Stunden, um das ANGEBOT an den KUNDEN zu senden. Im Falle einer Verzögerung oder wenn der Dienstleister mehr Zeit benötigt, muss er den KUNDEN darüber informieren.

Nur der im ANGEBOT genannte Preis ist maßgeblich.

Der Kunde prüft das ANGEBOT. Wenn er mit dem Angebot einverstanden ist, akzeptiert er es, indem er dem Dienstleister über den BUCHUNGSBEREICH eine Bestellung zukommen lässt.

Die BUCHUNG ist wirksam und bindend für den DIENSTLEISTER ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt in Form einer Annahme-E-Mail des Dienstleisters, in der die bestellten Angebote, die Daten der Buchung, der Preis sowie alle weiteren Einzelheiten der BUCHUNG zusammengefasst sind.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch den Dienstleister kommt ein Vertrag direkt zwischen dem KUNDEN und dem DIENSTLEISTER zustande. BUCHUNGEN sind die einzige Kaufverpflichtung des KUNDEN. Vor der Bestätigung der Bestellung, die dem vom KUNDEN akzeptierten ANGEBOT entspricht, können vom DIENSTLEISTER keine Angebote erstellt oder in Auftrag gegeben werden.

5.3 Auftrag zur Rechnungsstellung und zum Inkasso

Auf der Grundlage des KOSTENVORANSCHLAGS und der ihr vom DIENSTLEISTER übermittelten Rechnungsunterlagen stellt KACTUS im Namen und auf Rechnung des DIENSTLEISTERS die Rechnung für die DIENSTLEISTUNG aus.

Die Rechnung wird zur Zahlung an den KUNDEN weitergeleitet, der sie bei KACTUS bezahlt.

Der Dienstleister behält die volle Verantwortung für seine Verpflichtungen in Bezug auf die Rechnungsstellung und deren Konsequenzen in Bezug auf die Mehrwertsteuer und kann in keinem Fall die Zahlungsunfähigkeit von KACTUS als Grund anführen, um sich seinen Erklärungspflichten zu entziehen.

KACTUS haftet im Rahmen des ihr vom Dienstleister erteilten Auftrags zur Rechnungsstellung nur für direkte Schäden, die sich aus Fehlern ergeben, die ausschließlich ihr zuzurechnen sind.

Die von KACTUS im Namen und auf Rechnung des DIENSTLEISTERS ausgestellten Rechnungen müssen alle durch die geltenden Vorschriften vorgeschriebenen Angaben enthalten:
  • Identität des DIENSTLEISTERS ;
  • Datum der Ausstellung der Rechnung ;
  • Nummer der Rechnung ;
  • Datum des ANGEBOTES ;
  • Art des Angebots ;
  • Identität des KUNDEN ;
  • Datum, an dem die Zahlung erfolgen soll ;
  • Skontobedingungen bei vorzeitiger Zahlung oder, im Gegenteil, kein Skonto ;
  • Satz der Verzugszinsen, die der Dienstleister bei Nichtbezahlung einer Rechnung bei Fälligkeit anwendet ;
  • Hinweis auf die Pauschalentschädigung von 40 € für Einziehungskosten, die dem Dienstleister zusteht, wenn eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird.
  • Individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters und des KUNDEN, falls der KUNDE mehrwertsteuerpflichtig ist, Umsatzsteuersatz ;
  • Preise ohne Steuern und inklusive aller Steuern.

Ferner ist auf der Rechnung zu vermerken, dass sie von KACTUS im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters ausgestellt wurde.

Der Dienstleister verpflichtet sich, KACTUS unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die an den Angaben auf den Rechnungen vorzunehmen sind (Änderung des Namens, des Firmensitzes usw.).

Vorbehaltlich der zwischen dem DIENSTLEISTER und dem/den Finanzierungspartner(n) von KACTUS geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen werden die KUNDEN den Rechnungsbetrag bei KACTUS begleichen, die den Betrag dieser Zahlungen an den betreffenden DIENSTLEISTER abzüglich der vom DIENSTLEISTER an KACTUS geschuldeten Vergütung gemäß dem ARTIKEL "Vergütung von KACTUS" weiterleiten wird.

KACTUS übernimmt keine Gewähr für die Kreditwürdigkeit der KUNDEN, die über die PLATTFORM mit den DIENSTLEISTERN in Verbindung gebracht wurden.

Sollte ein KUNDE eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlen, so obliegt es dem Dienstleister, unter seiner Verantwortung und auf seine Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die er für notwendig erachtet, um den Betrag einzutreiben.

Wird gegen einen KUNDEN ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist der DIENSTLEISTER gegebenenfalls allein verpflichtet, die aus der Nichtbezahlung dieser Rechnung resultierende Forderung anzumelden, und KACTUS kann in keinem Fall für die Nichtbezahlung der Rechnung infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 6 - MODALITÄTEN FÜR DIE ÄNDERUNG, VERSCHIEBUNG ODER STORNIERUNG VON ANGEBOTEN

6.1 Auf Initiative des KUNDEN

Anfragen für Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen sind über den BUCHUNGSBEREICH an den DIENSTLEISTER zu richten.

Mit der Anmeldung für die Dienstleistungen der PLATTFORM verpflichtet sich der DIENSTLEISTER, die Änderung, Verschiebung oder Stornierung von LEISTUNGEN nach einer der in Anhang 1 aufgeführten Kategorien zuzulassen. In jedem Fall haben die von KACTUS angebotenen und in Anhang 1 beschriebenen Optionen Vorrang vor etwaigen besonderen oder abweichenden Bedingungen des DIENSTLEISTERS.

Folglich gibt der Dienstleister im ANGEBOT und auf der Karteikarte des LEISTUNGSANGEBOTES die von ihm gewählten Modalitäten für Änderungen, Verschoben oder Storniert deutlich an.

KACTUS kann zu einem späteren Zeitpunkt andere Modalitäten für Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen zulassen und als solche den Anhang 1 ändern, womit der DIENSTLEISTER ausdrücklich einverstanden ist. Kactus wird den Dienstleister umgehend über solche Änderungen informieren, damit dieser, falls er dies wünscht, diese neuen Modalitäten für seine zukünftigen Angebote auswählen kann.

6.2 Auf Initiative des Dienstleisters

Im Falle der Nichtverfügbarkeit der DIENSTLEISTUNG verpflichtet sich der Dienstleister, alle Anstrengungen zu unternehmen, um innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige Alternativlösung im ausgewählten Zeitfenster zu finden und dem KUNDEN anzubieten, die die gleichen Kriterien oder Bedingungen erfüllt, die der KUNDE bei der BUCHUNG festgelegt hat, sofern eine solche Lösung verfügbar ist. Der KUNDE behält sich das Recht vor, das vom Dienstleister angebotene alternative ANGEBOT in angemessener und gerechtfertigter Weise abzulehnen.

Wenn der Dienstleister keine gleichwertige Lösung anbietet oder diese vom KUNDEN abgelehnt wird, erhält der KUNDE eine eventuell bereits geleistete Anzahlung zurück und es gelten die folgenden Bedingungen:
  • Im Falle einer Stornierung mehr als einen (1) Monat vor dem geplanten Datum der Durchführung der DIENSTLEISTUNG: Rückerstattung aller erhaltenen Summen, Vorschüsse und Anzahlungen und Zahlung an den Kunden einer Strafe in Höhe von 20 % des Preises der stornierten DIENSTLEISTUNGEN;
  • Stornierung zwischen einem (1) Monat und fünfzehn (15) Tagen vor dem Datum der Durchführung der DIENSTLEISTUNG: Rückerstattung aller erhaltenen Beträge, Vorschüsse und Anzahlungen und Zahlung einer Strafe in Höhe von 35 % des Preises der stornierten DIENSTLEISTUNGEN ;
  • Storniert weniger als fünfzehn (15) Tage vor dem geplanten Datum der LEISTUNG: Rückerstattung aller erhaltenen Beträge, Vorschüsse und Anzahlungen und Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Preises der stornierten LEISTUNGEN.

Die Zahlung der in dieser Klausel genannten Entschädigungen ist am Tag der Stornierung fällig.

Bei verspäteter Zahlung durch den Dienstleister innerhalb der hier festgelegten Frist / Zeitplan wird ab dem ersten Tag des Verzugs eine Strafe in Höhe des Fünffachen (5) des gesetzlichen Zinssatzes fällig. Wurde eine Anzahlung an den Dienstleister geleistet, so ist diese ebenfalls unverzüglich zurückzuzahlen.

Eine Pauschalentschädigung von vierzig (40) Euro für Einziehungskosten ist ebenfalls im Falle eines Verzugs fällig.

6.3 Storniert oder verschoben aufgrund höherer Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung verhindert, ist keine Entschädigung zu zahlen (unabhängig vom Datum des Eintretens der höheren Gewalt), und die LEISTUNG wird, soweit möglich, ohne zusätzliche Kosten verschoben.

Im Falle von Änderungen, die sich aus der Anwendung zwingender Maßnahmen ergeben (z. B. Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie), die die Erbringung der LEISTUNGEN durch den Dienstleister unmöglich machen oder übermäßig kostspielig machen oder den KUNDEN zwingen, die BUCHUNG zu stornieren und/oder zu verschieben, wird sich KACTUS nach besten Kräften bemühen, eine einvernehmliche Lösung zwischen dem KUNDEN und dem Dienstleister zu fördern.

Artikel 7 - PFLICHTEN DER PARTEIEN

7.1 Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister erklärt und garantiert:
  • Dass er alle erforderlichen Rechte besitzt oder erhalten hat, um die DATEN zu verbreiten und KACTUS das Recht einzuräumen, die DATEN zu vervielfältigen, darzustellen, zu nutzen, zu verwerten und anzupassen, um die DIENSTLEISTUNGEN zu erbringen, und dass er alle erforderlichen Genehmigungen für die Veröffentlichung des BERICHTS eingeholt hat ;
  • Dass die DATEN nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen und nicht die Rechte Dritter verletzen;
  • Dass das DATENBLATT keine falschen, irreführenden oder die Besucher der KACTUS-Website und die KUNDEN irreführenden Informationen enthält;
  • Dass die DIENSTLEISTUNGEN, die er über die PLATTFORM anbietet, rechtmäßig sind und den guten Sitten und der öffentlichen Ordnung entsprechen;
  • Dass der INHALT der DATEN ein wahrheitsgetreues Bild der DIENSTLEISTUNGEN und insbesondere der TÄTIGKEIT vermittelt und dass er frei von Zweideutigkeiten ist, die den KUNDEN irreführen könnten.

Der Dienstleister erkennt an, dass er allein verantwortlich ist für die Durchführung der DIENSTLEISTUNGEN und für den Inhalt und die Richtigkeit der Informationen, die er in das DATENBLATT einträgt, sowie für alle Dokumente oder Informationen, die er über die PLATTFORM übermittelt.

Der Dienstleister verpflichtet sich zu :
  • Die von den KUNDEN über die PLATTFORM vorgenommenen BUCHUNGEN zu erfüllen und andernfalls ab dem Zeitpunkt der Stornierung und ohne dass eine diesbezügliche Mahnung erforderlich ist, die im Artikel "Modalitäten der Änderung, Verschiebung und Stornierung von LEISTUNGEN" vorgesehenen Beträge und Strafen zu zahlen;
  • Angebot von DIENSTLEISTUNGEN, die mit der Beschreibung auf dem Formular und dem Angebot übereinstimmen;
  • Die Informationen über ihn und das ANGEBOT zu aktualisieren;
  • Begleichung aller Beträge, die KACTUS im Rahmen des VERTRAGS zustehen;
  • Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, wie sie insbesondere aus der Allgemeinen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten und dem Gesetz über Informatik und Freiheit hervorgehen.

Der Dienstleister erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass KACTUS einen Eintrag, der nachweislich oder wahrscheinlich insbesondere gegen das französische Recht, die von KACTUS aufgestellten Regeln verstößt und/oder die Rechte Dritter verletzen könnte, löscht oder die Veröffentlichung verweigert.

7.2 KACTUS' Verpflichtung

KACTUS verpflichtet sich, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass die Website www.kactus.com, die PLATTFORM, die KONTEN und die DATEN ständig zugänglich sind, außer im Falle höherer Gewalt, aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, oder bei Wartungsarbeiten, die für das reibungslose Funktionieren der PLATTFORM und der Website www.kactus.com erforderlich sind.

Der DIENSTLEISTER erkennt im Übrigen das Recht von KACTUS an, den Zugang zur PLATTFORM vorübergehend zu unterbrechen, wenn die Unterbrechung durch eine Aktualisierungs- oder Wartungsoperation gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird sich KACTUS bemühen, die Unannehmlichkeiten für den DIENSTLEISTER zu begrenzen, indem sie die Frist / Zeitplan der Unterbrechung auf die Mindestzeit verkürzt, die für die Durchführung des betreffenden Vorgangs oder die Bewältigung des Problems erforderlich ist.

KACTUS verpflichtet sich ferner, soweit möglich, wenn eine Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahme geplant ist, den Dienstleister mindestens 48 Stunden vor dem Datum ihrer Durchführung zu informieren.

KACTUS wird sich auch bemühen, alle Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.

Artikel 8 - FINANZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ANGEBOTE

8.1 Bestimmung des Preises für DIENSTLEISTUNGEN

Die Preise für die DIENSTLEISTUNGEN werden vom Dienstleister nach dem Grundsatz der freien Preisbildung festgelegt.

Um jedoch faire Bedingungen für den Kunden zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der von Kactus angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, verpflichtet sich der Dienstleister, sich nach besten Kräften zu bemühen, auf der PLATTFORM Preise anzuwenden, die mit denen identisch sind, die direkt angewandt werden.

Darüber hinaus ist es dem Dienstleister untersagt, auf andere ähnliche Plattformen günstigere Preisbedingungen für gleichwertige Angebote und unter vergleichbaren Bedingungen anzuwenden.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen muss der Dienstleister sein Angebot anpassen, um dem Kunden die günstigsten Preisbedingungen zu garantieren.

Darüber hinaus ist es den Dienstleistern untersagt, mit den KUNDEN, die ihn über die PLATTFORM kontaktieren, direkt ein ANGEBOT abzuschließen, indem sie ihnen insbesondere Preise anbieten, die unter den auf der PLATTFORM praktizierten liegen.

Der Dienstleister verpflichtet sich dementsprechend, keinen Vertrag mit einem Kunden abzuschließen, der ihn über seinen BUCHUNGSBEREICH kontaktiert hat, ohne über die PLATTFORM zu gehen.

Für den Fall, dass der Dienstleister dennoch einen Vertrag mit einem KUNDEN eingeht, ohne über die PLATTFORM zu gehen, schuldet der Dienstleister KACTUS den Betrag der Kommission, der für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN an KACTUS hätte gezahlt werden müssen, unter denselben Bedingungen, wie wenn der Dienstleister und der KUNDE über die PLATTFORM einen Vertrag geschlossen hätten.

Im letzteren Fall muss der Dienstleister innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abschluss des Vertrags mit dem KUNDEN KACTUS schriftlich benachrichtigen und ihr eine Kopie des vom KUNDEN akzeptierten ANGEBOTES zusenden. Unterbleibt diese Mitteilung, kommen die im Artikel "Wettbewerbsverbot" genannten Strafen zur Anwendung.

Der DIENSTLEISTER versteht, dass die Nichteinhaltung dieses ARTIKELS zu einer Störung der Aktivitäten von KACTUS führen, eine unlautere Praxis darstellen und eine Haftung nach sich ziehen kann.

8.2 Zahlungsbedingungen - Anzahlungen

Bei der Erstellung seines ANGEBOTES stellt der DIENSTLEISTER seine Zahlungsbedingungen (Anzahlungen, Zahlungsfristen usw.) entsprechend den auf der PLATTFORM verfügbaren Optionen ein.

Die vom Dienstleister gewählten Zahlungsbedingungen werden dem KUNDEN im ANGEBOT mitgeteilt.

KACTUS behält sich das Recht vor, die vom Dienstleister wählbaren Zahlungsbedingungen zu ändern, womit sich der Dienstleister ausdrücklich einverstanden erklärt. Sobald das ANGEBOT ausgestellt wurde, können die Zahlungsbedingungen nicht mehr geändert werden, es sei denn, der DIENSTLEISTER und der KUNDE stimmen ausdrücklich zu.

Der Dienstleister ist sich auch darüber im Klaren, dass die Zahlungsbedingungen bestimmter Großkunden möglicherweise Vorrang vor seinen eigenen Bedingungen haben. Bei derartigen Anfragen werden die Zahlungsbedingungen von Großkunden bei der Anfrage des Kunden hervorgehoben. Im Falle von Unstimmigkeiten steht es dem Dienstleister frei, die Bestätigung des Auftrags abzulehnen.

Artikel 9 - VERGÜTUNG VON KACTUS

Als Entgelt für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN schuldet der Dienstleister KACTUS eine Kommission, die sich aus dem Preis für alle DIENSTLEISTUNGEN errechnet, die der Dienstleister für einen KUNDEN erbringt, der ihn über die PLATTFORM kontaktiert hat.

Die Vergütung von KACTUS für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN ist in den BESONDEREN BEDINGUNGEN für jeden DIENSTLEISTER festgelegt.

Diese Kommission wird fällig, sobald der Preis für das ANGEBOT vom KUNDEN bezahlt wurde. Der Satz und die Berechnungsmodalitäten dieser Kommission sind in den BESONDEREN BEDINGUNGEN festgelegt.

Sofern in den BESONDEREN BEDINGUNGEN nichts anderes vereinbart ist, ermächtigt der DIENSTLEISTER KACTUS ausdrücklich, diese Kommission von allen Beträgen abzuziehen, die KACTUS in seinem Namen und auf seine Rechnung eingezogen hat und die sie ihm noch nicht weitergeleitet hat.

Im Übrigen wird die Kommission von KACTUS bei Stornierung oder Verschobenheit des LEISTUNGSANGEBOTES durch den KUNDEN oder den DIENSTLEISTER gemäß den ursprünglich vereinbarten Modalitäten auf der Grundlage der vom KUNDEN oder vom DIENSTLEISTER gezahlten Entschädigung berechnet. In jedem Fall ist die Kommission am Tag der Fälligkeit der genannten Entschädigung fällig.

Der DIENSTLEISTER erkennt ferner an, dass, wenn er dem Verschobenwerden der DIENSTLEISTUNG gegen Zahlung einer Verschiebungsgebühr durch den KUNDEN zustimmt, diese Gebühr bei der Berechnung der an KACTUS zu zahlenden Kommission berücksichtigt wird.

Bei verspäteter Zahlung werden auf die ausstehenden Beträge Zinsen in Höhe des Fünffachen (5) des geltenden Zinssatzes sowie eine Entschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro für Einziehungskosten erhoben.

Artikel 10 - Kundenfeedback

KACTUS bietet dem KUNDEN nach jeder Veranstaltung die Möglichkeit, Kundenfeedback abzugeben. Die Kundenfeedbacks haben das Ziel, den KUNDEN von KACTUS bei der Auswahl aus allen angebotenen ANGEBOTE zu helfen und den Dienstleistern, die bestimmte AKTIVITÄTEN anbieten, die Möglichkeit zu geben, die Qualität der ANGEBOTE zu verbessern.

Die PLATTFORM bietet Ihnen die Möglichkeit, auf Kommentare zu antworten. Die Kundenfeedbacks werden von KACTUS nicht überprüft. Die Meldung von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss per E-Mail an die Adresse hello@kactus.com erfolgen.

KACTUS behält sich die Möglichkeit vor, jeden Inhalt zu entfernen, der ihr gemeldet wird und den sie im Sinne der geltenden Vorschriften als offensichtlich rechtswidrig betrachtet.

Artikel 11 - REFERENZIERUNG

KACTUS behält sich das Recht vor, den DIENSTLEISTER und/oder alle oder einen Teil der von ihm angebotenen AKTIVITÄTEN auszulisten:
  • Wenn KUNDEN ihre DIENSTLEISTUNGEN während eines (1) gleitenden Jahres nicht BUCHEN ;
  • Im Falle der Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Dienstleisters.

KACTUS benachrichtigt den DIENSTLEISTER per E-Mail von der Adresse hello@kactus.com an die vom DIENSTLEISTER in seinem PROFIL angegebene primäre E-Mail-Adresse. Die E-Mail enthält eine Zusammenfassung der Gründe für die Dereferenzierung.

Nach der Aussetzung hat der Dienstleister eine Frist / Zeitplan von zehn (10) Tagen, um KACTUS eine Lösung zu präsentieren und/oder seine Pflichtverletzung(en) zu beheben.

Nach Ablauf dieser Frist oder im Falle einer wiederholten Pflichtverletzung des Dienstleisters, auch wenn sie sich von der ursprünglichen Pflichtverletzung unterscheidet, kann KACTUS den VERTRAG fristlos kündigen, indem sie eine entsprechende E-Mail an die vom Dienstleister in seinem PROFIL angegebene Haupt-E-Mail-Adresse sendet.

Die Auslistung gilt nicht als Präjudiz für etwaige Ansprüche, die KACTUS oder der KUNDE gegen den DIENSTLEISTER auf Ersatz des durch den festgestellten Mangel entstandenen Schadens geltend machen können.

Artikel 12 - KÜNDIGUNG

12.1 Kündigungsmodalitäten

Jede Partei kann die VEREINBARUNG jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen kündigen, die mit dem Versand einer E-Mail oder eines Einschreibens mit Rückschein an die andere Partei beginnt, in der die Kündigung mitgeteilt wird.

Diese Kündigungs-E-Mail ist, wenn die Kündigung von KACTUS ausgeht, an die vom DIENSTLEISTER in seinem PROFIL angegebene Haupt-E-Mail-Adresse zu richten.

Sie muss, wenn die Kündigung vom Dienstleister ausgeht, an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: hello@kactus.com.

12.2 Folgen der Kündigung

12.2.1 Die Kündigung der VEREINBARUNG hat die unmittelbare Folge, dass :
  • Zur Löschung von der PLATTFORM für die Angebote des Dienstleisters führen ;
  • Den Zugang des Dienstleisters zu den DIENSTLEISTUNGEN und seinem KONTO zu sperren ;
  • Alle Beträge, die der DIENSTLEISTER KACTUS gegebenenfalls schuldet, fällig zu stellen.

Die VEREINBARUNG bleibt jedoch bis zur vollständigen Abwicklung der laufenden BUCHUNGEN bestehen (d.h. bis zur Erbringung der vor dem Datum der Kündigung der VEREINBARUNG gebuchten LEISTUNGEN und deren vollständiger Bezahlung).

Für die ANGEBOTE des DIENSTLEISTERS können keine neuen BUCHUNGEN vorgenommen werden. BUCHUNGEN können geändert werden, aber ihr Datum kann nicht verschoben werden.

12.2.2 KACTUS wird weiterhin alle Beschwerdebriefe oder -E-Mails, die sie von einem KUNDEN im Zusammenhang mit einem LEISTUNGSANGEBOT erhält, an den DIENSTLEISTER weiterleiten.

12.2.3 Die Auflösung berührt weder die Bestimmungen der VEREINBARUNG über die Beilegung von Streitigkeiten noch die Bestimmungen, die auch im Falle einer Auflösung wirksam sein sollen, wie die Artikel über "Geistiges Eigentum", "Datenschutz", "Haftung" und "Persönliche Daten", die nach der Kündigung der VEREINBARUNG für eine zusätzliche Dauer von fünf (5) Jahren in Kraft bleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Artikel 13 - MELDUNGS- UND SOZIALE PFLICHTEN

Mit der Annahme der BUCHUNG schließt der Dienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem KUNDEN ab.

Er verpflichtet sich daher, dem KUNDEN, ohne dass KACTUS ihn dazu auffordern muss, alle obligatorischen Informationen zu den gesetzlich festgelegten Fristen zu liefern, insbesondere die in den Artikeln L.8222-1, L.8221-3, L.8221-5, R.8222-1 und D.8222-5 des Arbeitsgesetzbuches genannten Informationen, wie z. B. :
  • Eintragung im nationalen Unternehmensregister oder im Handels- und Gesellschaftsregister ;
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger oder Steuerbehörden ;
  • Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern ;
  • Voraberklärung zur Einstellung seiner Arbeitnehmer ;
  • Ausstellung eines ordnungsgemäßen Entgeltnachweises oder eines durch Rechtsverordnung festgelegten gleichwertigen Dokuments ;
  • Meldungen, die sich auf Löhne und Gehälter oder die darauf erhobenen Sozialbeiträge beziehen.

Jede Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt einen Fehler des Dienstleisters dar, der gemäß den Bestimmungen des Artikels "DEREFERENZIERUNG" zur Auslistung des Dienstleisters führen kann.

Darüber hinaus ist der Dienstleister allein verantwortlich für die Einhaltung seiner Melde- und Steuerpflichten in Bezug auf seine Beziehungen zu den KUNDEN und zu KACTUS sowie für den Umsatz, der aus der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN resultiert.

Artikel 14 - HAFTUNG

Unter allen Umständen behält sich KACTUS die Möglichkeit vor, jeden auf der DATENBLATT veröffentlichten Inhalt, der einem ANGEBOT des DIENSTLEISTERS entspricht und der ihr gemeldet wurde und den sie als offensichtlich rechtswidrig im Sinne von ARTIKEL 6 I 2° des LCEN ansieht, zu entfernen und die Ausführung der DIENSTLEISTUNGEN unter den im ARTIKEL "Auslistung" vorgesehenen Bedingungen zu unterbrechen.

KACTUS wird sich nach besten Kräften bemühen, die DIENSTLEISTUNGEN zu erbringen. KACTUS fungiert jedoch nur als Vermittler. In diesem Zusammenhang kann KACTUS in folgenden Fällen nicht haftbar gemacht werden:
  • Unterbrechungen, Ausfälle, Wartungsarbeiten, Änderungen oder Fehlfunktionen der DIENSTLEISTUNG, die nicht auf ein Verschulden von KACTUS zurückzuführen sind;
  • Verlust von Daten oder Informationen, die von KACTUS gespeichert wurden, wobei betont wird, dass es dem Dienstleister obliegt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um solchen Risiken vorzubeugen;
  • Vorübergehende Unmöglichkeit, aus irgendeinem Grund auf die PLATTFORM zuzugreifen;
  • Schäden, die dem Dienstleister oder Dritten durch den KUNDEN oder durch die Teilnehmer der vom KUNDEN organisierten Veranstaltung zugefügt wurden;
  • Nichtzahlung der LEISTUNGEN und Anzahlungen durch den KUNDEN.

Der Dienstleister darf daher von KACTUS unter keinem Titel Ersatz für indirekte Schäden (wie insbesondere entgangener Gewinn, entgangene Chancen, kommerzielle oder finanzielle Schäden, Schäden, die einem Dritten am VERTRAG entstanden sind, Folgen der Klage eines Dritten am VERTRAG) verlangen, die ihren Ursprung in der Erfüllung des VERTRAGS haben oder eine Folge davon sind.

Der Dienstleister haftet allein für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden, die er und/oder seine Angestellten oder Unterauftragnehmer Dritten und insbesondere den KUNDEN zufügen, sowie für die Folgen von Ansprüchen oder Klagen, die sich daraus ergeben könnten.

Es obliegt dem Dienstleister, alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihm zur Gewährleistung der Sicherheit seines Materials, der AKTIVITÄTEN, seiner Ausstattung und seiner eigenen Daten, Software oder anderer Daten nützlich erscheinen, so dass KACTUS in keinem Fall haftbar gemacht werden kann, wenn ein Schaden welcher Art auch immer anlässlich der Verbindung des DIENSTLEISTERS mit der PLATTFORM oder während der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN entsteht.

KACTUS haftet in keinem Fall für Fehlfunktionen oder Defekte der bei einem ANGEBOT verwendeten Hardware oder für Schäden, einschließlich Diebstahl, Unfall oder Feuer, die bei der Erbringung eines ANGEBOTES entstehen.

In jedem Fall kann KACTUS gegenüber dem DIENSTLEISTER in keinem Fall in einer Höhe haftbar gemacht werden, die den Betrag der Kommissionen übersteigt, die KACTUS auf den über die PLATTFORM erzielten Umsatz des DIENSTLEISTERS im Jahr der Verwirklichung des schadensbegründenden Ereignisses eingenommen hat.

Der Dienstleister verpflichtet sich, KACTUS schadlos zu halten und zu entschädigen, falls ein Dritter des VERTRAGS (insbesondere ein KUNDE oder einer der Teilnehmer einer von einem KUNDEN organisierten Veranstaltung) KACTUS aufgrund der RESERVIERUNG und/oder der Erbringung einer LEISTUNG haftbar machen sollte.

Artikel 15 - GEISTIGES EIGENTUM

15.1 Von KACTUS gehaltene Rechte

Der DIENSTLEISTER erkennt ausdrücklich an, dass die Rechte an der von KACTUS entwickelten PLATTFORM das ausschließliche Eigentum von KACTUS sind.

In diesem Zusammenhang stellt der vorliegende VERTRAG in keinem Fall einen Vertrag über die Abtretung oder Lizenzierung von Urheberrechten, Patenten, Marken, Datenbankrechten oder anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten jedweder Art zugunsten des Dienstleisters dar.

KACTUS räumt dem Dienstleister ein einfaches Recht auf Zugang und Nutzung der PLATTFORM im Rahmen der Erfüllung des VERTRAGS und insbesondere der Erstellung der DATEN und der Bearbeitung der ANGEBOTE ein.

Die Marken, Domainnamen, Produkte, Software, Bilder, Videos, Texte in Bezug auf die PLATTFORM und ganz allgemein alle Elemente, die Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums sind, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von KACTUS, es sei denn, sie gehören dem DIENSTLEISTER. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Verwendung der oben genannten Elemente aus welchem Grund auch immer ist strengstens untersagt.

15.2 Hyperlinks

Es wird darauf hingewiesen, dass die PLATTFORM Hyperlinks zu Websites enthalten kann, die von Dritten betrieben werden, und dass KACTUS, die keine Kontrolle über diese Websites ausübt, keine Haftung gegenüber den NUTZERN aufgrund des Inhalts dieser Websites und der Nutzung durch die NUTZER übernimmt.

15.3 Vom Dienstleister gehaltene Rechte

Für die Zwecke der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN räumt der DIENSTLEISTER KACTUS nicht-exklusiv und kostenlos das übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, seine DATEN (insbesondere Fotografien, Texte, Videos, Illustrationen, Marken, Logos, Titel ...) weltweit und während der gesamten Dauer des VERTRAGS in dem Maße zu nutzen, wie sie auf der PLATTFORM veröffentlicht werden, um die Listung seiner EINTRAGSDATEN auf der PLATTFORM zu ermöglichen.

Der Dienstleister gewährt KACTUS für die Dauer des VERTRAGS eine weltweit gültige, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz für alle geistigen Eigentumsrechte an den DATEN und insbesondere für die Urheberrechte an den DATEN, wie Fotografien, Texte, Videos, Zeichnungen, Illustrationen und Tonelemente.

Die so gewährten Rechte umfassen insbesondere das Recht, die DATEN ganz oder teilweise mit allen Mitteln und auf allen Medien (digital, gedruckt...), die heute bekannt oder unbekannt sind, im Rahmen der DIENSTLEISTUNG zu vervielfältigen, darzustellen, zu verbreiten, anzupassen, zu ändern, ein abgeleitetes Werk zu erstellen, zu übersetzen, und zwar zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken und insbesondere zu Werbezwecken sowie im Rahmen einer Verbreitung in den sozialen Netzwerken, in denen KACTUS vertreten ist, und insbesondere auf den Facebook-, Instagram- und Twitter-Seiten von KACTUS.

Im Rahmen dieser Lizenz ist KACTUS berechtigt, sich der Vervielfältigung und Nutzung der DATEN und Daten durch unbefugte Dritte zu widersetzen, ohne dass daraus eine Verpflichtung zum Handeln entsteht.

Der Dienstleister stellt KACTUS von den Folgen jeglicher Klage eines Dritten frei, die sich auf eine Verletzung seiner Rechte (Recht am eigenen Bild, Recht auf geistiges Eigentum) stützt, die sich aus der Verbreitung der vom Dienstleister gelieferten DATEN auf der PLATTFORM ergeben.

Der Dienstleister hat KACTUS für alle schädlichen Folgen, die sich aus einer solchen Klage ergeben könnten, zu entschädigen.

Artikel 16 - INTUITU PERSONAE

KACTUS steht es frei, den VERTRAG abzutreten oder die Erfüllung des VERTRAGS an Unterauftragnehmer zu vergeben.

Hingegen hat KACTUS den VERTRAG mit Rücksicht auf die Person des DIENSTLEISTERS geschlossen: Dieser kann daher ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von KACTUS den VERTRAG nicht abtreten und/oder übertragen.

Der Dienstleister verpflichtet sich dementsprechend, KACTUS über seine vollständige oder teilweise Übernahme, seinen direkten oder indirekten vollständigen oder teilweisen Besitz oder seine Übernahme der Kontrolle im Sinne von ARTIKEL L. 233-3 des Handelsgesetzbuches durch einen Konkurrenten von KACTUS zu informieren, sobald er von dieser Situation Kenntnis hat.

Ein Konkurrent von KACTUS ist jede französische oder ausländische Gesellschaft, die eine Aktivität der Unterstützung bei der Suche oder Organisation von Firmenevents und der damit verbundenen Angebote ausübt, sowie ganz allgemein die Veranstaltungsagenturen.

Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung wird sofort und auf einfache Aufforderung von KACTUS mit der Zahlung der im nachstehenden ARTIKEL "Wettbewerbsverbot" vorgesehenen Strafe geahndet.

Das Eintreten einer dieser Veranstaltungen berechtigt KACTUS ferner zur sofortigen Kündigung der VEREINBARUNG ohne vorherige Benachrichtigung.

Artikel 17 - KONKURRENZFREIHEIT

Die PLATTFORM dient dazu, den KUNDEN einen wiederkehrenden Zugang zu den ANGEBOTE zu ermöglichen.

Dementsprechend verpflichtet sich der Dienstleister, außerhalb der PLATTFORM keine ähnlichen oder gleichen Angebote wie die auf der PLATTFORM angebotenen anzubieten, wenn das Angebot und/oder die Nachfrage :

  • An/von einem Mitarbeiter des KUNDEN, der über die Plattform eine Anfrage für ein ANGEBOT an den KUNDEN gerichtet hat (wobei es sich hierbei um den Mitarbeiter handelt, der die Anfrage für ein ANGEBOT gerichtet hat, oder um einen Mitarbeiter, der zum selben Team gehört, und nicht um alle Mitarbeiter des KUNDEN)
  • Erfolgt innerhalb von sechs (6) Monaten nach der letzten Anfrage für ein ANGEBOT über die Plattform
  • Unabhängig davon, ob die Anfrage nach einem ANGEBOT zu einer BUCHUNG oder zur Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN geführt hat oder nicht

Jede Verletzung dieser Verpflichtung wird sofort und auf einfache Mahnung von KACTUS, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, mit der Zahlung einer Summe geahndet, die dem Vier- (4) fachen der Kommission entspricht, die KACTUS auf den Umsatz erhalten hätte, den der Dienstleister mit dem oder den betreffenden KUNDEN während der sechs (6) Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis erzielt hat.

Artikel 18 - PERSÖNLICHE DATEN

Jede der PARTEIEN garantiert der anderen PARTEI, dass sie alle ihre gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten erfüllt hat, insbesondere das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheitsrechte und die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.

Jede der PARTEIEN wird die andere PARTEI von den schädlichen Folgen ihrer möglichen Verstöße gegen ihre gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten freistellen.

18.1 PERSONENBEZOGENE DATEN, die KACTUS über den DIENSTLEISTER als Verantwortlichen für die Datenverarbeitung erhebt

Bei der Registrierung des DIENSTLEISTERS auf der PLATTFORM und im Rahmen der Durchführung der DIENSTLEISTUNGEN kann KACTUS PERSÖNLICHE DATEN über den DIENSTLEISTER, wenn er eine natürliche Person ist, oder über seine Führungskräfte und sein Personal, wenn er eine juristische Person ist, sammeln.

In Bezug auf den Dienstleister als natürliche Person wird KACTUS die im Artikel "Anlegen eines KONTOS" aufgeführten personenbezogenen Daten sammeln.

Im Falle eines Dienstleisters, der eine juristische Person ist, wird KACTUS die in Artikel 3.2 aufgeführten PERSÖNLICHEN DATEN über den gesetzlichen Vertreter oder die Person, die berechtigt ist, die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN im Namen des Dienstleisters zu akzeptieren, sammeln.

Die Mitarbeiter des Dienstleisters müssen eine gültige E-Mail-Adresse angeben, wenn sie mit vorheriger Zustimmung des Dienstleisters auf das KONTO des Dienstleisters zugreifen wollen.

Der Verantwortliche für die VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN ist die Firma KACTUS mit der Postanschrift 10 rue de Penthièvre in PARIS (75008) und der E-Mail-Adresse: privacy@kactus.com.

KACTUS hat die Firma Virtual-DPO als ausgelagerten DSB ernannt. Der DSB kann unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktiert werden: contact@virtual-dpo.fr.

Natürliche Personen, deren PERSÖNLICHE DATEN von KACTUS gesammelt werden, werden darüber informiert, dass diese Daten ausschließlich zu dem Zweck gesammelt und gespeichert werden, die Durchführung der DIENSTLEISTUNG zu ermöglichen und die Identität des DIENSTLEISTERS oder seiner Vertreter sicherzustellen.

Sie werden außerdem darüber informiert, dass diese Informationen aufbewahrt werden, solange das KONTO nicht gekündigt wurde und fünf (5) Jahre, nachdem die VEREINBARUNG aus irgendeinem Grund beendet wurde.

KACTUS informiert jede der betroffenen natürlichen Personen über das Bestehen ihrer Rechte, d. h. :
  • Recht auf Auskunft (ARTIKEL 15 DSGVO) und Berichtigung (ARTIKEL 16 DSGVO), Aktualisierung, Vervollständigung der Daten der BENUTZERInnen
  • Recht auf Löschung von Daten (ARTIKEL 17 DSGVO)
  • Recht auf jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung (ARTIKEL 13-2c DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (ARTIKEL 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten (ARTIKEL 21 DSGVO)
  • Recht, den Verbleib der Daten nach dem Tod der betroffenen natürlichen Personen festzulegen und zu bestimmen, wem der für die Verarbeitung Verantwortliche ihre Daten mitteilen soll (oder nicht), und zwar einem von ihnen zuvor bestimmten Dritten.

Diese Rechte können von der betroffenen natürlichen Person ausgeübt werden, indem sie an die folgende Adresse schreibt: KACTUS - 10 rue de Penthièvre - 75008 Paris oder per E-Mail an die folgende Adresse: privacy@kactus.com.

Betroffene natürliche Personen können auch eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen.

Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, die vorstehenden Informationen allen seinen Führungskräften und Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen, deren PERSÖNLICHE DATEN von KACTUS für die Zwecke der Durchführung der DIENSTLEISTUNG gesammelt werden.

Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ergreift KACTUS alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass sie verzerrt, beschädigt oder von unbefugten Dritten eingesehen werden können.

Insbesondere KACTUS :
  • Stellt sicher, dass Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke des Projekts berechtigt sind, (i) sich zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen (ii) die erforderliche Schulung zum Schutz personenbezogener Daten erhalten ;
  • Berücksichtigt bei seinen Werkzeugen, Produkten, Anwendungen oder Dienstleistungen die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik (Privacy by Design) und des Datenschutzes durch Voreinstellungen (Privacy by Default) ;
  • Verfahren einsetzt, um eine unbefugte Aneignung oder eine Sicherheitslücke, die sich auf Persönliche Daten auswirkt, zu erkennen und darauf zu reagieren.

KACTUS führt als Verantwortlicher für die Verarbeitung ein Register der durchgeführten Verarbeitungen gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

18.2 PERSÖNLICHE DATEN, die KACTUS in Bezug auf den DIENSTLEISTER als Auftragsverarbeiter erhebt

Die von KACTUS als Auftragsverarbeiter im Auftrag des DIENSTLEISTERS durchgeführten Verarbeitungen sind inAbkommen über den Datenschutz aufgeführt.

18.3 PERSÖNLICHE DATEN über die Mitarbeiter des KUNDEN, die vom Dienstleister gesammelt und an KACTUS weitergeleitet werden.

Der Dienstleister kann seinerseits und unter seiner alleinigen Verantwortung personenbezogene Daten der KUNDEN der WEBSITE sammeln und verarbeiten, insbesondere wenn diese eine AKTIVITÄT buchen.

Der Dienstleister, der in diesem Fall als für die Verarbeitung Verantwortlicher handelt, verpflichtet sich sowohl gegenüber KACTUS als auch gegenüber den KUNDEN, ebenfalls einen kontinuierlichen Ansatz zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften und insbesondere der DSGVO einzuhalten.

Übermittelt der Dienstleister PERSÖNLICHE DATEN über den KUNDEN, seine Erfüllungsgehilfen oder die Teilnehmer der vom KUNDEN organisierten Veranstaltung an KACTUS, so garantiert der Dienstleister gegenüber KACTUS insbesondere, dass er die Zustimmung der natürlichen Personen, deren PERSÖNLICHE DATEN er erhebt und verarbeitet, zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung an KACTUS erhalten hat.

Er erklärt, dass er seinen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen nachgekommen ist.

Der Dienstleister verpflichtet sich, KACTUS von jeglicher Haftung für Schäden und Zinsen, Kosten, Ausgaben oder Verurteilungen jeglicher Art freizustellen, die KACTUS aufgrund eines Verstoßes des Dienstleisters gegen eine gesetzliche, behördliche oder vertragliche Verpflichtung in Bezug auf den Schutz PERSÖNLICHER DATEN entstehen oder auferlegt werden.

18.4 Datenschutzrichtlinie

Der DIENSTLEISTER kann sich in der Datenschutzrichtlinie von KACTUS (https://www.kactus.com/de-de/datenschutzrichtlinie) darüber informieren, wie die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KACTUS als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Einzelnen erfolgt.

Artikel 19 - VERTRAULICHKEIT

Die Parteien verpflichten sich, in ihrem eigenen Namen, im Namen ihrer Mitarbeiter und im Namen aller Personen, die Zugang zu ihren Räumlichkeiten haben, die im Folgenden definierten Informationen (die "Vertraulichen Informationen") vertraulich zu behandeln.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere: alle technischen oder nicht-technischen, aber sensiblen Informationen und Daten, wie z. B. der Gegenstand von Buchungen, die vom KUNDEN oder seinen Mitarbeitern über die PLATTFORM vorgenommen werden, die Namen von Teilnehmern an Besprechungen, die über die PLATTFORM abgehalten werden, Ideen, Konzepte, Know-how, Grafiken, Schemata, Tabellen, Marketing-, Finanz-, Computer- oder Geschäftsinformationen, die von einer Partei an die andere gemäß den vorliegenden Bestimmungen übermittelt werden.

Die folgenden Informationen werden jedoch nicht als vertraulich behandelt:
  • a. Informationen, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von einer Vertragspartei an die andere übermittelt wurden, bereits gemeinfrei waren ;
  • b. Informationen, die der Öffentlichkeit ohne Verletzung irgendeiner Verpflichtung aus dem Vertrag mitgeteilt werden ;
  • c. Informationen, die von einem Dritten offengelegt werden, der sie rechtmäßig besitzt und berechtigt ist, sie offenzulegen.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt als am Tag des Inkrafttretens des Vertrages in Kraft getreten und bleibt während der Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach seiner Beendigung aus irgendeinem Grund in Kraft. Die Beendigung der vertraglichen Beziehungen der Parteien aus irgendeinem Grund beendet nicht die in diesem ARTIKEL enthaltene Geheimhaltungsverpflichtung.

Artikel 20 - Höhere Gewalt

Keine der PARTEIEN haftet, wenn die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem VERTRAG auf höhere Gewalt im Sinne von ARTIKEL 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückzuführen ist.

Diejenige der PARTEIEN, die das Eintreten eines Falles höherer Gewalt feststellt, muss die andere Partei unverzüglich über die Unmöglichkeit, ihr Angebot zu erfüllen, informieren und dies gegenüber der anderen Partei begründen. Die Erfüllung der Verpflichtungen wird daraufhin ausgesetzt.

Ist das Hindernis nur vorübergehend, wird die Erfüllung der Verpflichtung ausgesetzt.

Wenn die Verhinderung endgültig ist oder dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage überschreitet, wird die VEREINBARUNG von Rechts wegen auf Initiative der am schnellsten handelnden PARTEI durch ein einfaches Einschreiben mit Rückschein an die andere PARTEI aufgelöst.

Ungeachtet der vorliegenden Bestimmungen vereinbaren die PARTEIEN, dass der Dienstleister sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann, wenn er das ANGEBOT nicht erbringen kann aufgrund von :
  • Eine Unterbrechung des Stromnetzes aus irgendeinem Grund ;
  • Steigende Preise für Strom ;
  • Die Folgen einer Unterbrechung des Stromnetzes, aus welchem Grund auch immer, einschließlich: Verlust der Internetverbindung, Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Kühlung von Lebensmitteln usw.

Der Dienstleister macht es sich zur Aufgabe, im Voraus die erforderlichen Mittel zur Verhinderung des Eintretens solcher Veranstaltungen zu ermitteln und zu implementieren.

Artikel 21 - ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KACTUS behält sich das Recht vor, die vorliegenden ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, indem sie den DIENSTLEISTERN die neuen ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN per E-Mail mitteilt.

Wenn der Dienstleister die geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Versand der E-Mail ablehnt, wird davon ausgegangen, dass er die geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN akzeptiert hat. Die geänderten AGB gelten dann für alle DIENSTLEISTUNGEN, mit Ausnahme von DIENSTLEISTUNGEN, für die bereits ein ANGEBOT abgeschlossen wurde.

Lehnt der DIENSTLEISTER die geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ab, so hat er dies vor Ablauf der oben genannten Frist von fünfzehn (15) Tagen per E-Mail an hello@kactus.com oder per Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftssitz von KACTUS mitzuteilen: Ab dem Datum des Versands der E-Mail oder des Schreibens, in dem die Ablehnung der geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN mitgeteilt wird, hat der DIENSTLEISTER die Nutzung der DIENSTLEISTUNGEN einzustellen und insbesondere keine Anfragen für ANGEBOTE mehr zu beantworten, die ihm über die PLATTFORM zugegangen sind.

Die VEREINBARUNG endet mit dem Datum des Erhalts des oben genannten Schreibens oder mit dem Datum des Erhalts der oben genannten E-Mail: Die Beziehungen zwischen den Parteien werden jedoch weiterhin durch die VEREINBARUNG in ihrer Fassung vor der abgelehnten Änderung geregelt, bis alle vor dem Ende der VEREINBARUNG gebuchten ANGEBOTE zu Ende geführt worden sind.

Artikel 22 - SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN aufgrund einer geltenden Rechtsvorschrift und/oder eines rechtskräftigen Gerichtsurteils für ungültig erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als nicht geschrieben, berührt aber nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin voll anwendbar bleiben.

Artikel 23 - GELTENDES RECHT - STREITBESCHLIESSUNG

Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN unterliegen französischem Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen. Sollte im Zusammenhang mit der Erfüllung, Auslegung und/oder Beendigung des VERTRAGS eine Streitigkeit entstehen, werden KACTUS und der betreffende DIENSTLEISTER versuchen, diese gütlich zu lösen.

Wenn die Parteien innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Auftreten der Streitigkeit keine gütliche Einigung erzielen, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, seiner Auslegung, seiner Ausführung, seiner Auflösung, seinen Folgen und seinen Nachwirkungen, wenn der Dienstleister ein Kaufmann ist, dem TRIBUNAL DE COMMERCE DE PARIS. vorgelegt.

Wenn der Dienstleister nicht die Eigenschaft eines Kaufmanns hat, werden dieselben Streitigkeiten den zuständigen Gerichten unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts vorgelegt.

ANHANG 1 - STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Die Stornierungsbedingungen, die der Dienstleister in seinem ANGEBOT vorschlagen kann, werden im Folgenden näher erläutert:

Die vom KUNDEN an den DIENSTLEISTER zu zahlenden Stornierungsgebühren werden als Prozentsatz des Preises in Euro ohne MwSt. für die stornierten DIENSTLEISTUNGEN ausgedrückt, der auf der Grundlage der Anzahl der Tage berechnet wird, die bis zum ursprünglich geplanten Datum der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN verbleibt.